Haftungsbeschränkung/-ausschluss
Die Adolf Würth GmbH & Co. KG erstellt auf Kundenanfrage Berechnungen, Planungs- und Montagevorschläge. Die Berechnungen beruhen immer auf die vom Anfragesteller schriftlich fixierten und uns zur Verfügung gestellten Daten, Plansätzen und Angaben. Die Angaben werden lediglich auf Plausibilität geprüft. Es werden keine weiteren Informationen eingeholt und keine Prüfungen, Versuche o. ä. vor Ort durchgeführt. Diese Ausarbeitungen sind ein freiwilliger, einmaliger und, mit Ausnahme der Heizlastberechnung, ein kostenloser Dienstleistungsservice der Adolf Würth GmbH & Co. KG.
Durch die Beauftragung dieses Service setzen wir voraus - sollte das Projekt/Gewerk von unserem Kunden umgesetzt werden - auch unsere Materialien Verwendung finden. Sofern das Projekt nicht mit Artikeln aus dem Würth Sortiment realisiert wird, behalten wir uns vor, unsere Berechnungen mit einem Stundenverrechnungssatz von 95 € netto in Rechnung zu stellen.
Alle von Adolf Würth GmbH & Co. KG an den Anfragesteller übermittelten Ergebnisse und Pläne sind innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erhalt von fachkundigem Personal oder Partnern zu überprüfen. Fehler oder Unstimmigkeiten sind sofort bzw. innerhalb der o. g. Prüfzeit an Würth zur Klärung des Sachverhaltes zu melden. Unsere Berechnung dient ausschließlich einer ersten Kalkulation und Einschätzung und ersetzt keine fachplanerische Prüfung. Wir raten zu einem zusätzlichen Vermerk „geprüft und freigegeben“. Bei unseren Berechnungen gehen wir davon aus, dass sämtliche einschlägigen Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien und Normen berücksichtigt und die Leistungen sach- und fachgerecht erbracht werden. Nachträgliche Planungsänderungen binden Kapazitäten bei uns, verursachen Kosten und gefährden andere terminfixierte Ausarbeitungen.
Bei Änderungen oder Neuberechnungen, die nicht auf Verschulden von der Adolf Würth GmbH & Co. KG zurückzuführen sind, behalten wir uns vor, die daraus resultierte Arbeitszeit mit einem Stundenverrechnungssatz von 95 € netto in Rechnung zu stellen. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anfragesteller regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus obigem Punkt ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Adolf Würth GmbH & Co. KG archiviert die Berechnungsgrundlagen und Berechnungsergebnisse nur bedingt. Bestehende Archivierungspflichten sind deshalb ausschließlich durch den Anfragesteller zu erfüllen. Für die Sanitär- und Heizungsberechnungen kommt bei Adolf Würth GmbH & Co. KG ausschließlich die Berechnungs- und Planungssoftware von liNear zum Einsatz. Durch regelmäßige Softwarepflege wird der aktuelle Stand der europäischen und deutschen Verordnungen, Vorschriften, Normen (DIN EN/DIN) und Richtlinien sichergestellt.